Benutzungsbedingungen Hirschgrund

Benutzungsbedingungen Hirschgrund

Belegstelle Hirschgrund, Foto © Obendorfer

  • Bei Aufführung von mehr als 20 Kästchen ist eine Voranmeldung unbedingt notwendig!
  • Das Betreten des Belegstellenareals ist ausschließlich mit Wissen von Belegstellenleiter/Belegstellenwart zulässig.
  • Die Anordnungen von Belegstellenleiter bzw. Belegstellenwart sind zu befolgen.
  • Zur Benutzung ist die Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung erforderlich (siehe nachstehend).
  • Zugelassen sind alle Ein- und Mehrwabenkästchen, die ohne besondere Erschwernis überprüft werden können.
  • Für die Drohnenfreiheit der Begattungskästchen garantiert der Benutzer. Bei Feststellung von Drohnen wird die Annahme aller Begattungskästchen verweigert. Darüber hinaus kann das Benutzungsrecht befristet ausgeschlossen werden.
  • Die Begattungskästchen sind mit ausreichendem Futtervorrat anzuliefern. Unzulässig ist die Verwendung von Honigfutterteig (Gefahr von Faulbrutsporen).
  • Im Gelände der Belegstelle ist das Rauchen verboten.
  • Bei vereinbarter Benutzung außerhalb der verlautbarten Öffnungszeiten kann eine Zusatzgebühr eingehoben werden. Bei Aufführung von mehr als 20 Kästchen ist eine Voranmeldung unbedingt notwendig!

Für die Belegstellennutzung müssen Sie folgende eidesstattliche Erklärung abgeben: